Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist u.a. zuständig für die Anerkennung von Prüfungsleistungen, Regelungen bei externen Prüfer*innen oder anderen in der Prüfungsordnung geregelten genehmigungspflichtigen Ausnahmefällen.
Wenden Sie sich bitte vor Antragsstellung an die Studienfachberatung zur Klärung von Fragen und zur Vorabprüfung des Anliegens. Möchten Sie sich Prüfungen anerkennen lassen, ist das Formblatt "Antrag Prüfungsleistungen" auszufüllen und gemeinsam mit der Studienfachberatung zu besprechen.
Nach der Vorabprüfung schicken Sie Ihr Anliegen bitte schriftlich an den Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss kann sich ausschließlich mit schriftlichen, formgerecht gestellten und mit eigenhändiger Unterschrift versehenen Anträgen befassen. Nach Prüfung leitet der Prüfungsausschuss die Entscheidung direkt an die Prüfungsverwaltung weiter, die Sie dann über das Ergebnis informiert.
Weitere Informationen zur Antragsstellung auf Anerkennung von Prüfungsleistungen finden Sie auf der Webseite der TU Dortmund.
Hinweis zum Auslandssemester/Forschungspraktikum
- Regelungen, die das Auslandssemester und ersatzweise das Forschungspraktikum betreffen, sind in der Prüfungsordnung unter '§ 7 Auslandssemester/Forschungspraktikum' zu finden;
- für nähere Ausführungen, u.a. in welchen Fällen ein Forschungspraktikum beantragt werden kann, beachten Sie bitte auch die Informationen im Modulhandbuch (Modul Auslandssemester).
Allgemeine Aufgaben
- Einhaltung der Prüfungsordnung
- Prüfung von Zweifels-, Einzel- und Härtefällen
- Anrechnung von Leistungen
Mitglieder des Prüfungsausschusses
Professorinnen:
- Prof. Dr. Angelika Poferl (Vorsitzende)
- Prof. Dr. Mona Motakef (stv. Vorsitzende)
- Prof. Dr. Maximiliane Wilkesmann
- Prof. Dr. Nicole Burzan (Vertretung)
Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen:
- Philipp Kadelke
- Marthe Zirngiebl (Vertretung)
Studentische Mitglieder:
- Maik Ilmenau
- Buket Akci (Vertretung)