Alles rund ums Auslandssemester
Internationalisierung schon während des Studiums - das fünfte Semester ist als 'Mobility-Semester' konzipiert!
Dabei könnt Ihr an einer unserer Partneruniversitäten studieren oder selbständig einen Studienplatz an einer ausländischen Universität organisieren.
Umfangreiche Informationen und Beratungsveranstaltungen sowie eine Übersicht über die Partneruniversitäten werden auf der Seite Internationales durch den Erasmusbeauftragten der Fakultät bereitgestellt und angeboten.
Der Erasmus Fakultätskoordinator der Fakultät Sozialwissenschaften ist der Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Auslandssemester und Erasmusprogramm.
Bitte richten Sie Ihre Anfragen per E-Mail an: erasmus.fk17@tu-dortmund.de.
Erasmus-Koordinator der Fakultät
Nachzuholende Leistungspunkte - Wie gehe ich vor?
In manchen Fällen können aus verschiedenen Gründen nicht alle vorgesehenen 30 Leistungspunkte im Modul 'Auslandssemester' tatsächlich an der ausländischen Universität erbracht werden. Dann heißt es: diese fehlenden Leistungspunkte müssen an der TU Dortmund nachgeholt werden.
Es können maximal 15 Leistungspunkte nachgeholt werden, das heißt bei 14 LP oder weniger im Ausland, kann das Modul nicht abgeschlossen werden. Aber auch 15 LP nachzuholen ist viel, daher: so gut wie möglich versuchen, die 30 LP im Ausland zu erreichen!
Anrechnung von nachzuholenden Leistungspunkten (Erfüllung im Rahmen des Auslandssemesters)
Um sich Leistungspunkte für den Studiengang Bachelor Soziologie anrechnen zu lassen, die für die Anrechnung des Moduls Auslandssemester fehlen, verwenden Sie bitte das Formular Anrechnung von Leistungspunkten und senden das ausgefüllte Formular im Original an: TU Dortmund, Dezernat 4.3 Prüfungsverwaltung zu Händen Frau Dagmar Schiller, Emil-Figge-Straße 61 (Campus Nord), 44227 Dortmund. Eine digitale Kopie schicken Sie bitte an das Sekretariat Sigrid Werner: sigrid.werner@tu-dortmund.de.
Die noch fehlenden Punkte sollen vorzugsweise in den Veranstaltungen aus Modul 5, 9 oder 10 des Bachelor Soziologie nachgeholt werden; siehe generell dazu auch die Prüfungsordnung bzw. Änderungsordnung der Prüfungsordnung.




