Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist u.a. zuständig für die Anerkennung von Prüfungsleistungen, Regelungen bei externen Prüfer*innen oder anderen in der Prüfungsordnung geregelten genehmigungspflichtigen Ausnahmefällen.
Wenden Sie sich bitte vor Antragsstellung an die Studienfachberatung zur Klärung von Fragen und zur Vorabprüfung des Anliegens. Möchten Sie sich Prüfungen anerkennen lassen, ist das Formblatt "Antrag Prüfungsleistungen" auszufüllen und gemeinsam mit der Studienfachberatung zu besprechen.
Nach der Vorabprüfung schicken Sie Ihr Anliegen bitte schriftlich an den Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss kann sich ausschließlich mit schriftlichen, formgerecht gestellten und mit eigenhändiger Unterschrift versehenen Anträgen befassen. Nach Prüfung leitet der Prüfungsausschuss die Entscheidung direkt an die Prüfungsverwaltung weiter, die Sie dann über das Ergebnis informiert.
Weitere Informationen zur Antragsstellung auf Anerkennung von Prüfungsleistungen finden Sie auf der Webseite der TU Dortmund.
Aufgaben
- Einhaltung der Prüfungsordnung
- Prüfung von Zweifels-, Einzel- und Härtefällen
- Anrechnung von Leistungen
Mitglieder des Prüfungsausschusses
Professorinnen:
- Prof. Dr. Mona Motakef (Vorsitzende)
- Prof. Dr. Angelika Poferl (stv. Vorsitzende)
- Prof. Dr. Maximiliane Wilkesmann
- Prof. Dr. Nicole Burzan (Vertretung)
Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen:
- Marthe Zirngiebl
- Philipp Kadelke (Vertretung)
Studentische Mitglieder:
- Buket Akci
- Maik Ilmenau (Vertretung)