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Qualitäts­verbesserungs­kommission (QVK)

Student sitzt im Seminarraum am Laptop, im Hintergrund weitere Studierende © Nikolas Golsch​/​TU Dortmund

Bei Fragen oder Anmerkungen zur Qualitäts­verbesserungs­kommission wenden Sie sich gerne an eine der folgenden Ansprechpartnerinnen:

Vorsitz

Stellvertretender Vorsitz

Gemäß §4(1) der Fakultätsordnung gehören der QVK zwei stimmberechtigte Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrer/-innen, zwei stimmberechtigte Mitglieder aus der Gruppe der wissenschaftlich Beschäftigten und fünf Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden an. In dieser Kommission verfügen die studentischen Vertreter/-innen über die Stimmenmehrheit. Die Amtszeit der gewählten Vertreter/-innen beträgt zwei Jahre, im Falle der Studierenden ein Jahr.

Mitglieder

Studiendekan (ohne Stimmrecht)

  • Dr. Arne Niederbacher

Professor/-innen

  • Prof. Dr. Dorothee Gronostay
  • Prof. Dr. Cornelius Schubert

Wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen

  • Lukas Conrad Brandt
  • Birgit Zeyer-Gliozzo

Studierenden

  • Lara Wittek
  • Sophie Brinkmann
  • Carla Eschen
  • Katharina Graw
  • Justin Hermeier
  • Buket Akci (stellvertretend)
  • Ann-Kathrin Schierok (stellvertretend)
  • Fenja Horstmann (stellvertretend)

Die Aufgaben der Qualitäts­verbesserungs­kommission (QVK) ergeben sich aus dem „Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit beim Hochschulzugang in Nordrhein-Westfalen“ vom 1. März 2011. Demnach werden den Hochschulen zur Verbesserung von Lehre und Studienbedingungen – und als Ausgleich für den Wegfall der Studienbeiträge zum Wintersemester 2011/12 – jährlich Mittel in Höhe von mindestens 249 Millionen Euro zweckgebunden zur Verfügung gestellt. An der TU Dortmund werden die zugewiesenen QV-Mittel in Höhe von ca. 13 Mio. jährlich[1] nach einem Verteilungsschlüssel (z.B. Studierendenzahl in 1,5-facher Regelstudienzeit) den Fakultäten zugeteilt.

Die QVK der Fakultät Sozial­wissen­schaften organisiert das Verfahren zur Beantragung von QV-Mitteln, die unserer Fakultät zugewiesen wurden. Sie entscheidet über die Förderwürdigkeit der eingereichten Anträge und leitet ihre Beschlussempfehlungen an das Dekanat weiter.

 

[1] Vgl. Homepage der zentrale Qualitäts­verbesserungs­kommission der TU Dortmund, https://www.tu-dortmund.de/studium/qualitaetsmanagement/qualitaetsverbesserungsmittel/

Umfangreiche Informationen zur Antragsstellung finden Sie im internen Bereich der Fakultät Sozial­wissen­schaften.