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BAFöG

Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) regelt die Unterstützung insbesondere von Studierenden durch die Bundesrepublik Deutschland. Das Recht auf Förderung nach dem BAföG hängt von vielen Faktoren ab, u.a. Einkommen und Vermögen der Eltern und Studienerfolg. Beratung und Informationen erhalten Sie über das BAföG-Amt des Studierendenwerks Dortmund.

Informationen des Studierendenwerks Dortmund

 

Leistungsnachweis bis Ende 4. Fachsemester

Für Studierende des Bachelor-Studienganges Soziologie wird die Bescheinigung gemäß §48 BAFöG bestätigt, sofern die Studentin / der Student bis zum Ende des 4. Fachsemesters folgende Leistungen erbracht hat: mindestens 90 ECTS.

Senden Sie bitte das Formblatt 5 per E-Mail an Team 2 der Prüfungsverwaltung mit der Bitte um Ausstellung der Bescheinigung unter Angabe des Fachsemesters und des Datums. Ihr Antrag wird so schnell wie möglich bearbeitet und Ihnen Formblatt 5 zugeschickt.