Diskriminierung und sexuelle Gewalt

Diskriminierung
Auch im Kontext Hochschule können Personen aller Statusgruppen von geschlechtsbezogener Diskriminierung betroffen sein. Aus gleichstellungspolitischer Perspektive zeigt sich dies unter anderem in der Personalstruktur: Frauen sind trotz hoher Absolvent*innenzahlen und starker Präsenz im akademischen Mittelbau nach wie vor unterrepräsentiert auf Professuren und in leitenden Positionen.
Den rechtlichen Rahmen zum Schutz vor Diskriminierung bildet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es untersagt Benachteiligung und sexuelle Belästigung aus Gründen rassistischer Zuschreibungen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung.
Das AGG gilt an Hochschulen jedoch ausschließlich für Beschäftigte. Studierende können sich nur in ihrer Funktion als SHK, WHF oder WHK darauf berufen. Auch wenn Sie Student*in und nicht an der Hochschule beschäftigt sind, können Sie sich dennoch an uns wenden und wir besprechen mögliche Handlungsoptionen.
Beschäftigte haben bei erlebter Benachteiligung ein Beschwerderecht (§ 13 AGG); die Hochschule ist verpflichtet, die Beschwerde zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Benachteiligungen zu verhindern
Anlaufstellen
Sexuelle Gewalt
Sexuelle Gewalt hat nichts mit Kleidung, Verhalten, Ort oder der Beziehung zur übergriffigen Person zu tun. Die Hochschule akzeptiert sexuelle Gewalt nicht und stellt Unterstützungsmöglichkeiten bereit. Sie entscheiden immer selbst, welche Unterstützung Sie in Anspruch nehmen und welche Schritte daraus folgen sollen. Wir als Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät stehen gerne für ein Gespräch zur Verfügung. Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und stellen nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch Kontakt zu weiteren Anlaufstellen her.



