2020
Bundestag beschließt verstärkte Förderung sozialer Innovationen
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Der Bundestag hat am Freitag, 29. Mai, einen weitreichenden Antrag zur Förderung sozialer Innovationen verabschiedet. Der Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Soziale Innovationen stärker fördern und Potenziale effizienter nutzen“ betont die zunehmende Bedeutung sozialer Innovation im Rahmen eines erweiterten Innovationsverständnisses und verweist hierbei auf den von der Sozialforschungsstelle der TU Dortmund herausgegebenen „Atlas of Social Innovation - New Practices for a Better Future“. Er wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen angenommen.
Der Antrag beschreibt soziale Innovationen als „neue soziale Praktiken und Organisationsmodelle, die darauf abzielen, für die Herausforderungen der Gesellschaft tragfähige und nachhaltige Lösungenzu finden“. Durch die Beteiligung von Akteuren aus unterschiedlichen gesellschaftlichenTeilbereichen aktivierten sie das Innovationspotenzial der gesamten Gesellschaft, ermöglichten eine breite Beteiligung und Kooperation an Innovationsprozessen und stärkten und erneuerten demokratische Strukturen. Prof. Jürgen Howaldt, Direktor der Sozialforschungsstelle der TU Dortmund, begrüßt die Stoßrichtung des Antrags: „Soziale Innovationen bilden eine wichtige Säule des Innovationssystems, die ebenso wie technologische Innovationen wissenschaftliche Forschung und Infrastrukturen – beispielsweise soziale Innovationszentren – benötigt. Dies findet auch auf bundespolitischer Ebene Anerkennung.“ Der Antrag wurde im Rahmen der Debatte auch von der Dortmunder Bundestagsabgeordneten Sabine Poschmann aktiv unterstützt.
Einsatz der Wissenschaft für gelungene soziale Innovationspolitik
Laut Antrag müssten unterschiedliche Stellschrauben justiert werden, um das Ökosystem für soziale Innovationen zu verbessern. Neben Sozialunternehmen, zivilgesellschaftlichen Akteuren und Unternehmen komme hier insbesondere der Wissenschaft zukünftig eine wichtige Rolle bei der Entwicklung, Erprobung und Verbreitung nicht nur technologischer, sondern auch sozialer Innovationen zu. Innovationspolitik könne somit nur erfolgreich sein, indem die Potenziale von Hochschulen und Forschungseinrichtungen entfaltet werden.
Der verabschiedete Antrag formuliert 16 Handlungsfelder, in denen die Bundesregierung im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel tätig werden solle. Diese beinhalten u.a.
- die Förderung sozialer Innovationen im Rahmen der Hightech-Strategie voranzutreiben [… und] ein ressortübergreifendes Konzept für die Förderung von sozialen Innovationen und Sozialunternehmen zu entwickeln;
- ein Programm zur Erforschung und Entwicklung sozialer Innovationen aufzusetzen;
- Soziale Innovationen und Sozialunternehmertum einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, um die Bereitschaft zu unternehmerischem und zivilgesellschaftlichem Engagement bei der Bewältigung großer gesellschaftlicher Herausforderungen zu stärken und hierfür Formate wie ein „Soziales Innovationsforum“ ähnlich dem „Digital-Gipfel“ zu entwickeln;
- mit den Ländern zusammenzuarbeiten, um Infrastrukturen, wie soziale Innovationszentren oder Soziale Innovations-Hubs, aufzubauen und diesen Aufbau finanziell zu unterstützen;
- bestehende Strukturen der Technologieförderung wie Technologiezentren, Science Parks, Technologieplattformen für das Thema zu öffnen und mit den neuen sozialen Innovationszentren zu vernetzen.
Antrag wird den Anforderungen moderner Innovationspolitik gerecht
Dr. Christoph Kaletka, Mitglied der Geschäftsführung der Sozialforschungsstelle, betont: „Dass der Bundestag ein umfassendes Konzept einfordert und das Thema nicht auf Sozialunternehmen reduziert, ermöglicht eine moderne Innovationspolitik. Soziale Innovation findet in allen Bereichen der Gesellschaft statt – die im Antrag formulierten Handlungsfelder tragen dem Rechnung.“
Beide Ausgaben des „Atlas of Social Innovation“ sind online verfügbar.