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Prüfungsausschuss

Der Prü­fungs­aus­schuss ist u.a. zuständig für die An­er­ken­nung von Prüfungsleistungen, Regelungen bei externen Prüfer*innen oder anderen in der Prüfungsordnung geregelten genehmigungspflichtigen Ausnahmefällen sowie für die Bewerbungen in ein höheres Fachsemester.

Wenden Sie sich bitte vor Antragsstellung an die Studienfachberatung zur Klärung von Fragen und zur Vorabprüfung des Anliegens. Möchten Sie sich Prüfungen anerkennen lassen, ist das Formblatt "Antrag Prüfungsleistungen" auszufüllen und gemeinsam mit der Studienfachberatung zu besprechen.

Nach der Vorabprüfung schicken Sie Ihr Anliegen bitte schriftlich an den Prü­fungs­aus­schuss (Kontakt siehe unten). Der Prüfungsausschuss kann sich ausschließlich mit schriftlichen, formgerecht gestellten und mit eigenhändiger Unterschrift versehenen Anträgen befassen. Nach Prüfung leitet der Prü­fungs­aus­schuss die Entscheidung direkt an die Prü­fungs­ver­wal­tung weiter, die Sie dann über das Ergebnis informiert.

Weitere Informationen zur Antragsstellung auf Anerkennung von Prüfungsleistungen finden Sie auf der Webseite der TU Dortmund.

 

Hinweis zum Auslandssemester/Forschungspraktikum

  • Regelungen, die das Auslandssemester und ersatzweise das Forschungspraktikum betreffen, sind in der Prüfungsordnung unter '§ 7 Auslandssemester/Forschungspraktikum' zu finden;
  • für nähere Ausführungen, u.a. in welchen Fällen ein Forschungspraktikum beantragt werden kann, beachten Sie bitte auch die Informationen im Modulhandbuch (Modul Auslandssemester).

 

Allgemeine Aufgaben

  • Einhaltung der Prüfungsordnung
  • Prüfung von Zweifels-, Einzel- und Härtefällen
  • Anrechnung von Leis­tun­gen

 

Mitglieder des Prüfungsausschusses Soziologie

Professorinnen:

Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen:

Studentische Mitglieder:

  • Maik Ilmenau
  • Buket Akci (Vertretung)