Zum Inhalt

Willkommen auf der Homepage des Masters Alternde Gesellschaften!

Eine Ansammlung von Wörter über den Master Alternde Gesellschaften © Master Alternde Gesellschaften

Der Masterstudiengang versteht die Bevölkerungsalterung, die damit einhergehenden sozialen Ungleichheiten und gesellschaftlichen Transformationsprozesse als eine der wichtigsten individuellen, institutionellen und gesamtgesellschaftlichen Gestaltungsaufgaben unserer Zeit.

Das übergreifende Ziel besteht darin, fundiertes Wissen über individuelles und gesellschaftliches Altern und methodische Kompetenz im Bereich der empirischen Sozialforschung zu vermitteln. Damit werden die Studierenden in die Lage versetzt, bereits bestehende als auch künftige Herausforderungen, die mit einer alternden Gesellschaft verbunden sind,  eigenverantwortlich sowohl in der Forschung zu untersuchen als auch in der Praxis zu gestalten.

Geleitet wird der Masterstudiengang von Prof. Dr. Martina Brandt (Lehrstuhl für Sozialstruktur und Soziologie alternder Gesellschaften) und Prof. Dr. Monika Reichert (Lehrstuhl für soziale Gerontologie und Lebenslaufforschung).

Einen Kurzüberblick über das Studium finden Sie zudem auf unserem Flyer.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail.

Auf unserer Homepage finden Sie folgende Inhalte zum Masterstudiengang:

Stimmen zum Studium

»Im Studium liegt mein besonderes Interesse bei den gesellschaftlichen Veränderungen und den politischen Herausforderungen, die aufgrund der demografischen Alterung entstehen«

»Meine Berufserfahrung und meinen persönlichen Themenschwerpunkt 'Queer Ageing' kann ich aufgrund der großen Offenheit und den inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten in den Seminaren sowie der Diversität der Studierendenschaft bereichernd einbringen«

»Ich finde den Studiengang wegen seiner breiten Auswahl der Schwerpunkte interessant, aber auch die wissenschaftlich, empirische Ausrichtung ist besonders gut bei uns«

»In dem Studium besteht ein toller Austausch mit den Kommiliton*innen und Dozent*innen«

»Im Master interessieren mich besonders Aspekte rund um die Themen Pflege sowie soziale Ungerechtigkeit«

Studieninhalte

Studienverlaufsplan des Masters Alternde Gesellschaften © Master Alternde Gesellschaften​/​TU Dortmund

Der Masterstudiengang Alternde Gesellschaften umfasst eine Regelstudienzeit von vier Semestern mit 120 Leistungspunkten (LP).

Fachspezifischer Pflichtbereich (54 LP):

  • Vermittlung von Kenntnissen über das Alter und Altern aus soziologischer und psychologischer Sicht
  • Vertiefung methodischer Kenntnisse der quantitativen und qualitativen Sozialforschung

Vertiefungsbereich (18 LP):

  • Wahl zwischen drei Studienschwerpunkten (je 2 Module):
    • Modul VA - Cohesion and diversity [engl.] (u.a. mit Themen wie: Diversität im Alter, Soziale Teilhabe/Netzwerke, Transnationalisierung und Globalisierung, Geschlecht)
    • Modul VB - Bildung und Arbeit (u.a. mit Themen wie: Wissenstransfer, Lernen im Alter, Produktivität, Digitalisierung der Arbeitswelt)
    • Modul VC - Gesundheit und Pflege (u.a. mit Themen wie: Neue Technologien, Wohn- und Lebensformen im Alter, Versorgungssyteme, Klimawandel)

Ergänzungsbereich (18 LP):

  • Wahl von zwei Modulen, die nicht bereits im Vertiefungsbereich gewählt wurden
  • Möglichkeit bei Interesse einen zweiten Schwerpunkt zu studieren

Masterarbeit (30 LP)

  • Vorstellung Mastervorhaben
  • Masterarbeit

Berufliche Perspektiven nach dem Studium

Übereinanerliegende Hände © fauxels​/​Pexels.com

Mit Abschluss des Masters haben Absolvent*innen im Rahmen ihres Studiums unterschiedlichste Themenbereiche im Kontext der demografischen Alterung kennengelernt und verfügen über umfassende Kenntnisse sowohl in der qualitativen als auch quantitativen empirischen Sozialforschung. Darüber hinaus haben sie sich durch die Verknüpfung aus forschungsbezogenen, theoretischen und anwendungsbezogenen Inhalten wichtige Kompetenzen angeeignet.

Dies befähigt unsere Absolvent*innen zur selbstständigen Durchführung von Forschungsvorhaben in der Grundlagenforschung sowie der angewandten Sozial- und Alternsforschung. Der Studiengang bietet die Möglichkeit, ein individuelles Studienprofil zu entwickeln, das für herausfordernde Tätigkeiten und leitende Funktionen qualifiziert. Dies gilt zum Beispiel für die folgenden Berufsfelder:

  • Wissenschaftliche (Alterns-) Forschung und Lehre an Universitäten, sonstigen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen
  • Leitung, Beratung, Planung in Wohlfahrtsverbänden/Vereinen/privaten Einrichtungen, deren Zielgruppe insbesondere älter werdende und ältere Menschen sind (z.B. im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements, der Pflege)
  • Leitung, Beratung, Planung in Behörden auf EU-, Bundes-, Landes- und Kommunalebene im Bereich der Altenplanung und Altenpolitik
  • Age-Management in Unternehmen und Verwaltungen im Bereich der (betrieblichen) Personalpolitik
  • Lehre, Leitung, Planung in Einrichtungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung
  • Beratung und Planung im Bereich der Tourismus- und Konsumgüterindustrie

Weitere Informationen

Die Einschreibung für den Studiengang ist nur zum Wintersemester möglich. Vorausgesetzt ist ein mindestens 6-semestriger Bachelor-, Magister- oder Diplom-Studiengang einer sozial- oder verhaltenswissenschaftlichen Fachrichtung. Zudem müssen hinreichende Kenntnisse in Methoden der empirischen Sozialforschung (Module in empirischen Forschungsmethoden und Statistik im Umfang von mindestens 10 Leistungspunkten) nachgewiesen werden. Student*innen, die nicht über ausreichende Kenntnisse im Methodenbereich verfügen, müssen diese innerhalb des ersten Mastersemesters nachholen.

Unter den folgenden Links erhalten Sie alle weiteren Informationen zur Einschreibung:

Campusportal

Studierendensekretariat

Anträge und Formulare

Termine und Fristen

 

Der Fachschaftsrat des Masters Alternde Gesellschaften besteht aus ehrenamtlichen Mitgliedern, die die Interessen der Studierenden vertreten. Der Fachschaftsrat ist somit Ansprechpartner bei Problemen, Ideen oder Fragen zum Studium und organsiert Aktivitäten und Exkursionen. Zudem ist er in unterschiedlichen Gremien vertreten.

Weitere Fragen zum Studium können auch an die Fachschaft per Mail (fsalternpost.tu-dortmundde) gerichtet werden.

Ebenso ist der Fachschaftsrat auf Instagram vertreten.

Anfragen an den Prü­fungs­aus­schuss zur nachträglichen An­er­ken­nung von Leis­tun­gen, externen Prüfer*innen oder anderen in der Prüfungsordnung geregelten genehmigungspflichtigen Ausnahmefällen richten Sie bitte schriftlich an den Prü­fungs­aus­schuss und senden diese an das Sekretariat oder legen sie ins Postfach. Nach Prüfung der Anfrage leitet der Prü­fungs­aus­schuss die Entscheidung direkt an die Prü­fungs­ver­wal­tung weiter, die Sie dann über das Ergebnis informiert.

Aufgaben

  • Leitung und Ko­or­di­na­ti­on des Studiengangs
  • Einhaltung der Prüfungsordnung
  • Prüfung von Zweifels-, Einzel- und Härtefällen
  • Anrechnung von Leis­tun­gen

Mitglieder

Pro­fesso­rin­nen:

Wissen­schaft­liche Mit­ar­bei­ten­de:

Studentische Mitglieder:

  • Felix Fankhänel
  • Lena Kukowka (stellvertretend)

Externes Mitglied:

  • Prof. Dr. Christoph Strünck

TU Dort­mund
Fa­kul­tät Sozial­wissen­schaften
Dr. Markus Klingel
Nehle Penning 

Emil-Figge-Str. 50
44227 Dort­mund
E-Mail: alternde.gesellschaftentu-dortmundde