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Bundestag beschließt verstärkte Förderung sozialer Innovationen

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Portrait Prof. Dr. Jürgen Howaldt © privat
Prof. Jürgen Howaldt ist Universitätsprofessor an der TU Dort­mund (Fakultät Sozial­wissen­schaften) und Direktor der Sozial­forschungs­stelle Dort­mund.

Der Bundestag hat am Freitag, 29. Mai, einen weitreichenden Antrag zur Förderung sozialer Innovationen verabschiedet. Der Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Soziale Innovationen stärker fördern und Potenziale effizienter nutzen“ betont die zunehmende Bedeutung sozialer Innovation im Rahmen eines erweiterten Innovationsverständnisses und verweist hierbei auf den von der Sozial­forschungs­stelle der TU Dort­mund herausgegebenen „Atlas of Social Innovation - New Practices for a Better Future“. Er wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen angenommen.

Der Antrag beschreibt soziale Innovationen als „neue soziale Praktiken und Organisationsmodelle, die darauf abzielen, für die Heraus­forde­rungen der Gesell­schaft tragfähige und nachhaltige Lö­sun­genzu finden“. Durch die Beteiligung von Akteuren aus unterschiedlichen ge­sell­schaft­li­chenTeilbereichen aktivierten sie das Innovationspotenzial der gesamten Gesell­schaft, ermöglichten eine breite Beteiligung und Kooperation an Innovationsprozessen und stärkten und erneuerten demokratische Strukturen. Prof. Jürgen Howaldt, Direktor der Sozial­forschungs­stelle der TU Dort­mund, begrüßt die Stoßrichtung des Antrags: „Soziale Innovationen bilden eine wichtige Säule des Innovationssystems, die ebenso wie technologische Innovationen wis­sen­schaft­liche For­schung und Infrastrukturen – beispielsweise soziale Innovationszentren – benötigt. Dies findet auch auf bundespolitischer Ebene Anerkennung.“ Der Antrag wurde im Rahmen der Debatte auch von der Dort­mun­der Bundestagsabgeordneten Sabine Poschmann aktiv un­ter­stützt.

Einsatz der Wis­sen­schaft für gelungene soziale Innovationspolitik

Laut Antrag müssten unterschiedliche Stellschrauben justiert werden, um das Ökosystem für soziale Innovationen zu verbessern. Neben Sozialunternehmen, zivilgesellschaftlichen Akteuren und Un­ter­neh­men komme hier insbesondere der Wis­sen­schaft zu­künf­tig eine wichtige Rolle bei der Entwicklung, Erprobung und Verbreitung nicht nur technologischer, sondern auch sozialer Innovationen zu. Innovationspolitik könne somit nur er­folg­reich sein, indem die Potenziale von Hochschulen und For­schungs­ein­richtungen entfaltet werden.

Der verabschiedete Antrag formuliert 16 Handlungsfelder, in denen die Bundesregierung im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel tätig werden solle. Diese beinhalten u.a.

  • die Förderung sozialer Innovationen im Rahmen der Hightech-Strategie vo­ran­zu­trei­ben [… und] ein ressortübergreifendes Konzept für die Förderung von sozialen Innovationen und Sozialunternehmen zu entwickeln;
  • ein Pro­gramm zur Erforschung und Entwicklung sozialer Innovationen aufzusetzen;
  • Soziale Innovationen und Sozialunternehmertum einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, um die Bereitschaft zu unternehmerischem und zivilgesellschaftlichem Engagement bei der Bewältigung großer gesellschaftlicher Heraus­forde­rungen zu stärken und hierfür Formate wie ein „Soziales Innovationsforum“ ähnlich dem „Digital-Gipfel“ zu entwickeln;
  • mit den Ländern zusammenzuarbeiten, um Infrastrukturen, wie soziale Innovationszentren oder Soziale Innovations-Hubs, aufzubauen und diesen Aufbau finanziell zu unterstützen;
  • bestehende Strukturen der Technologieförderung wie Technologiezentren, Science Parks, Technologieplattformen für das The­ma zu öffnen und mit den neuen sozialen Innovationszentren zu vernetzen.

Antrag wird den Anforderungen moderner Innovationspolitik gerecht

Dr. Christoph Kaletka, Mitglied der Geschäftsführung der Sozial­forschungs­stelle, betont: „Dass der Bundestag ein umfassendes Konzept einfordert und das The­ma nicht auf Sozialunternehmen reduziert, ermöglicht eine moderne Innovationspolitik. Soziale Innovation findet in allen Bereichen der Gesell­schaft statt – die im Antrag formulierten Handlungsfelder tragen dem Rechnung.“

Beide Ausgaben des „Atlas of Social Innovation“ sind online verfügbar.

Weitere Informationen zur Sozialforschungsstelle

Portrait Dr. Christoph Kaletka © Roland Baege​​/​​TU Dort­mund
Dr. Christoph Kaletka ist seit 2012 Mitglied der Geschäftsführung der Sozial­forschungs­stelle.