Zum Inhalt

Learning Agreement und Anerkennung

Nachdem Sie die Zusage einer Partnerhochschule haben vereinbaren Sie ein Learning Agreement. Hier halten Sie fest welchen Kurse Sie besuchen werden und welche Kurse Ihnen an der TU-Dortmund anerkennt werden.

Auf der Grundlage Ihres Learning Agreements werden Ihre Studienleistungen im Ausland an der TU Dortmund anerkannt.

Ihr Learning Agreement sollte Kurse im Umfang von 30 ECTS Punkte enthalten. Bachelor-Kurse können nur als Bachelor-Kurse anerkannt werden, Master-Kurse werden sowohl für Master-, als auch für Bachelorstudierende anerkannt. Änderungen des Learning Agreements im Laufe Ihres Auslandsaufenthaltes sind möglich.

Bei Fragen zu Ihrem Learning Agreement wenden Sie sich bitte an den Erasmusbeauftragten der Fakultät.